Rechtsformen leicht vermittelt

HRA? HRB? Personengesellschaft? Kapitalgesellschaft? Gesellschafter? Vollhafter? Teilhafter?
 
All diese Fragen habe ich heute unseren neuen Azubis im Rahmen einer Schulung zum Thema „Rechtsformen“ aufgezeigt und erklärt. Aber fangen wir von vorne an.
 



 

Wissen weitergeben

Die Hauptaufgabe unserer Kerndienstleistung „Wirtschaftsinformationen“ ist, Informationen über Firmen zu sammeln und zu bewerten. Hierfür ist es wichtig, die unterschiedlichen Rechtsformen zu kennen, auseinanderzuhalten und deren besonderen Eigenschaften benennen zu können. Unsere neuen Azubis müssen diese selbstverständlich erst einmal kennenlernen. Jedes Jahr übernimmt ein Azubi des zweiten Lehrjahres diese Aufgabe und vermittelt alle zu oben genannten Punkten notwendigen Informationen. Da ich zur Zeit in der Abteilung Wirtschaftsinformation meine Ausbildung absolviere, habe ich diese Aufgabe in diesem Jahr übernommen.


 

Die Vorbereitung

Zu allererst hieß es, Informationen sammeln. Mit Hilfe meiner Unterweisungsnotizen und meinem bereits vorhandenen Wissen habe ich eine Präsentation für die Schulung erstellt. Bei Fragen und Unsicherheiten hat mich meine Ausbilderin unterstützt. Sie kann die Dinge einfach am Besten erklären! Sie ist hier unser „Erklärbär“, weil sie uns die Dinge immer so geduldig und anschaulich erklärt, bis wir sie auch wirklich verstanden haben.
Bei der Präsentation habe ich darauf geachtet, nicht zu viel auf die Folien zu schreiben. Um die Inhalte aber trotzdem nicht zu vergessen, habe ich Moderationskarten geschrieben.
 

 

Die Schulung

Bei der Schulung selbst war ich nicht nervös, denn ich kenne ja alle die dabei waren. Etwas unsicher war ich nur, ob ich die Inhalte auch so verständlich rüberbringe, dass alle sie verstehen.
Während meines Vortrages mussten einige Fragen anhand von Schaubildern am Flipchart noch einmal beantwortet werden. Gerade bei den verschiedenen Konstellationen von Rechtsformen hat es den Schulungsteilnehmern geholfen, diese zu Visualisieren. Bestes Beispiel ist die GmbH & Co. KG.
 

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung
 
Zwischendurch kamen Fragen zu den Fachbegriffen wie „Gesellschafter“ oder den Unterschied zwischen „Kapital- und Personengesellschaften“. (Die Antworten dazu findet ihr weiter unten 😉 )
 

Mein Fazit

Es hat Spaß gemacht, die neuen Auszubildenden in einem Thema, in dem ich schon fit bin, zu schulen.  Das nächste Mal würde ich nur noch mehr Schaubilder nutzen, um das Thema verständlicher darzustellen. Spätestens nach der Fragerunde wurden aber alle Fragezeichen in den Köpfen beantwortet.
Bei der Vorbereitung hatte ich mich gegen ein Handout entschieden, da sich die Teilnehmer selber Notizen machen sollten. Denn „Wer schreibt, der bleibt“. Handschriftlich geschriebene Aufzeichnungen sind schon halb gelernt.
Zudem finde ich es gut, dass solche Themen von Azubi zu Azubi erklärt werden. So konnte ich mein Wissen nochmal testen und üben, dieses zu vermitteln.
 

 


 

Antworten

Nun zu den oben versprochenen Antworten.
 
Gesellschafter
Sind die natürlichen Personen, welche Kapital in die Unternehmen geben. Kapital wird zum Beispiel zur Gründung bestimmter Rechtsformen benötigt.

Kapitalgesellschaft
Bei einer Kapitalgesellschaft haftet die Gesellschaft nur mit dem Firmenvermögen.

Personengesellschaft
Bei einer Personnegesellschaft haften die Gesellschafter / Inhaber mit ihrem Privatvermögen.